AGB

Geschäftsbedingungen der VB Immobilien GmbH

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Unsere Objektangebotsangaben basieren auf den uns erteilten Informationen. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können wir deshalb nicht übernehmen.

2. Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kaufbzw. Miete- oder sonstigen Vertrages ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zu zahlen. Unsere Angebote sind nur für den Empfänger selbst bestimmt und dürfen ohne schriftliche Einwilligung nicht an Dritte weitergegeben werden. Tätigkeiten für den anderen Teil sind uns gestattet.

3. Der Nachweis durch uns gilt als anerkannt, wenn bereits bekannte Objekte nicht unverzüglich nach Kenntnis unseres Angebotes zurückgewiesen werden unter gleichzeitiger Bekanntgabe, woher die Kenntnis des Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss. Bei direkten Verhandlungen zwischen den Beteiligten ist stets auf uns zu verweisen.

4. Die Provision aus der Gesamtkaufsumme entsteht und ist zahlbar bei Abschluss des notariellen Vertrages. Die Provisionspflicht entfällt nicht, wenn der Vertrag ohne uns direkt oder durch Dritte zum Abschluss gekommen ist, wenn die Übertragung des Verfügungsrechtes an einem Grundstück in anderer Rechtsform als durch Vertrag geschieht oder wenn dritte Personen ein gesetzliches oder vertragliches Vorkaufsrecht ausüben. Die ortsübliche Maklerprovision ist ferner zu zahlen, wenn mit dem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb von zwei Jahren das Grundstücksgeschäft abgeschlossen werden sollte.

5. Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig oder sich aus einem sonstigen Grund als rechts ungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat.

6. Von einem Vertragsabschluss über eines der uns angebotenen Objekte, auch nach Beendigung des Auftrages ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen. Die Vertragsbedingungen sowie die Vertragspartner sind uns zu nennen.

7. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wurde, die von unserem Angebot abweichen oder wenn der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird.

8. Soweit im Einzelfall kein abweichender Auftrag erteilt ist, sind wir berechtigt, auch vom Käufer, Mieter oder Pächter Provisionen in gleicher Höhe zu verlangen.

9. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im Übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.

10. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrages haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden. Die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare
Wirksamkeitsvoraussetzung.

11. Die Geschäftsbedingungen bleiben auch dann gültig, falls einzelne Vorschriften davon sich als unwirksam erweisen. Eine etwa unwirksame Vorschrift ist so umzudeuten oder durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, dass dem von diesen Geschäftsbedingungen gewollten Sinn und Zweck entsprochen wird.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.

VB Immobilien GmbH
Ein Unternehmen der
Volksbank Marl-Recklinghausen eG
Victoriastraße 1-5
45772 Marl