Seit dem 13. Juni 2014 gelten umfassende Neuregelungen im Verbraucherrecht, die sich auch auf das Maklerrecht auswirken.
Widerrufsrecht
Neues Gesetz zur Regelung der Verbraucherrechte
Änderung der EU-Verbraucherschutzrichtlinie seit dem 13.06.2014
Der Gesetzgeber räumt bei allen Dienstleistungen die per Fax, Telefon, E-Mail, Internet oder über dem Postweg zustande kommen, ein 14-tägiges Widerrufsrecht ein. Somit sind auch Maklerunternehmen verpflichtet, Kunden über ihr Widerrufsrecht zu belehren und ihnen eine Widerrufsbelehrung in Textform (der Text der Belehrung ist gesetzlich vorgeschrieben) zu übermitteln.
Diese Änderungen sollen Sie als Verbraucher schützen, haben aber damit alltägliche Abläufe in unserer Tätigkeit für Sie leider ein wenig „bürokratisiert“.
Letztlich hat sich inhaltlich an unserer Leistung für Sie aber nichts geändert. Alles Wichtige zum Maklervertrag und Ihrem Widerrufsrecht haben wir in dem nachfolgenden Video noch mal für Sie zusammengefasst.
Selbstverständlich bleibt die Zusendung von Exposés sowie Besichtigungen weiterhin für Sie völlig kostenlos. Wie bisher entstehen für Sie nur dann Kosten, wenn es tatsächlich zum notariellen Kaufvertragsabschluss für eine von uns nachgewiesene oder vermittelte Immobilie kommt. Sollten Sie sich also gegen das angebotene Objekt entscheiden, so verlangen wir natürlich auch keine Provision oder Wertersatz.